Sammelklage Rückholung von Vorfälligkeitsgebühren:

Wir bereiten derzeit auch eine Sammelklage wegen unnötig gezahlter Vorfälligkeitsgebühren vor. “Unnötig” wären Vorfälligkeitsgebühren dann, wenn man den Kredit auch berechtigt hätte widerrufen können oder widerrufen hat, die Bank weigert sich aber, zurückzuzahlen. Voraussichtlich werden wir zunächst die ING-DiBa verklagen, aber auch andere bundesweit agierende Banken – z.B. DKB, BHW und DSL-kommen in Betracht. Ob neue Banken in unsere Sammelklagen aufgenommen wurden, sehen Sie unten unter “Updates”. Eine Sammelklage bei uns bedeutet, dass wir die gesammelten Forderungen von vielen Teilnehmern einklagen. Auf unser Risiko. Geht die Klage verloren, zahlen Sie nichts. Wir erhalten nur im Erfolgsfall eine Beteiligung von einem Drittel.

Sammelklage Vorfälligkeit

Voraussetzungen:

1. Widerrufbarer Kreditvertrag, bei dem nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert wurde (fehlerhafte Widerrufsbelehrung, sog. “Widerrufs-Joker”),

2. Vorfälligkeitsentschädigung ist bereits an Bank bezahlt (weil der Vertrag vorzeitig beendet und abgerechnet wurde).

3. der Kreditvertragsabschluss muss bis zum Verfallstag 21.06.16 von Ihnen selbst widerrufen werden – dies ist z.B. per E-mail möglich und bedarf keiner Begründung. Näheres erfahren Sie aus Ihrer Widerrufsbelehrung und z.B. unter test.de oder finanztip.de

Bei Interesse bitte >>hier<< weiter, um Ihre Daten unverbindlich anzugeben. Gerne können Sie auch

bis zum 21.06.16 nur noch per mail Kontakt aufnehmen: postmaster “at” metaclaims.com.

Unverbindlich!

Wir prüfen unverbindlich, ob Ihr Fall geeignet ist, insbesondere, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Und selbst wenn Ihr Fall nicht für eine Sammelklage geeignet ist (z.B. Regionalbank/Sparkasse) können wir eventuell etwas für Sie tun und Ihnen den Einzel-Forderungseinzug auf Erfolgsbasis anbieten. Kontaktieren Sie uns. Gerne auch per mail (postmaster -at-Zeichen- metaclaims.com).

ING DiBa Hannover, Foto: Ra Boe

ING Diba Hannover, Foto (c) Ra Boe

Sie haben widerrufen, die Bank spricht aber von Verwirkung?

Kann die Bank den “Widerrufs-Joker” mit der Verwirkung “kaltstellen”?

Die meisten Oberlandesgerichte behandeln die Verwirkung sehr streng, d.h. als Ausnahme. Von den Banken hört man das Verwirkungs-Argument inzwischen aber in fast jedem Fall. Das kann nicht stimmen. Es braucht auch nicht Ihre Sorge zu sein. Für Sammelklagen, die wir vor Gericht bringen, tragen wir das Kostenrisiko.

Updates:

Update 08.12.2015: Wir können Ihnen nun auch Sammelklagen gegen die Banken DSL und DKB anbieten!

Update 13.01.2017: Gegen DSL und DKB wurden die Klageschriften im Dezember bei den jeweiligen Landgerichten eingereicht. Mit einem jeweiligen Verhandlungstermin ist für Herbst diesen Jahres zu rechnen.

Update 27.06.2019: Aufgrund streng gewordener Rechtsprechung zur Verwirkung ist die Sammelklage DSL abgewiesen worden. Die Sammelklage DKB wurde erstinstanzlich gewonnen, befindet sich aber nun in der zweiten Instanz vor dem KG Berlin, Verhandlung Herbst 2020.

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